Wenn Sie beabsichtigen, dass Ihre Zuwendung an die Stiftung dauerhaft Nutzen bringt, ist eine Zustiftung sinnvoll.
Zustiftungen
Ihre Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten durch Sie selber oder durch Ihre testamentarische Verfügung in Form von Geldzuwendungen als auch in Form der Überlassung von Immobilien oder Grundstücken erfolgen.
Über Ihre Zustiftung erhalten Sie neben der Zuwendungsbestätigung eine Stiftungsurkunde, die die Dauerhaftigkeit Ihrer Hilfe zum Ausdruck bringt.
Die Zustiftungen können Sie steuerlich besonders geltend machen.